Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Vermittlung und den Nachweis von Immobilien durch LK 360 Immobilien.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Maklerverträge zwischen LK 360 Immobilien (nachfolgend „Makler“) und dem Auftraggeber über den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung von Verträgen über Immobilien.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Makler ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Zustandekommen des Maklervertrags

Der Maklervertrag kommt durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform zustande. Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser bedarf der Maklervertrag nach § 656a BGB zwingend der Textform.

Die Übersendung eines Exposés begründet für sich genommen noch keinen Provisionsanspruch, sofern nicht zuvor eine wirksame Provisionsvereinbarung getroffen wurde.

3. Provision beim Kauf von Wohnimmobilien

Wird der Makler für den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher tätig, gilt § 656c BGB: Verkäufer und Käufer tragen die Provision zu gleichen Teilen. Eine Vereinbarung, nach der eine Partei mehr als die andere trägt, ist unwirksam.

Die Provision wird fällig, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet ist und der Nachweis oder die Vermittlung des Maklers hierfür ursächlich war. Die konkrete Höhe ergibt sich aus der jeweiligen Provisionsvereinbarung.

Der Käuferanteil ist erst zu zahlen, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil gezahlt hat (§ 656c Abs. 1 Satz 2 BGB).

4. Provision bei Vermietung

Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a WoVermRG: Die Provision trägt, wer den Makler beauftragt hat. Von Mietinteressenten darf ein Entgelt nur verlangt werden, wenn der Makler ausschließlich wegen des Suchauftrags dieser Person tätig geworden ist.

Die Provision beträgt bei Wohnraum höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 2 WoVermRG).

5. Doppeltätigkeit

Der Makler darf für beide Seiten tätig werden. Er weist auf eine solche Doppeltätigkeit hin und ist beiden Parteien gegenüber zur Unparteilichkeit und Sorgfalt verpflichtet.

6. Angaben zum Objekt

Sämtliche Objektangaben beruhen auf Informationen des Eigentümers oder seines Bevollmächtigten. Der Makler hat sie nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und übernimmt hierfür keine Haftung.

Maßgeblich ist allein der notariell beurkundete Kaufvertrag beziehungsweise der abgeschlossene Mietvertrag. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

7. Vertraulichkeit

Alle Angaben und Unterlagen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Maklers zulässig.

Schließt ein Dritter, dem der Auftraggeber die Angaben unbefugt weitergegeben hat, den Vertrag ab, haftet der Auftraggeber dem Makler auf Ersatz des entgangenen Provisionsanspruchs.

8. Haftung

Der Makler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Maklerverträgen ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Nebenabreden bestehen nicht.