Leistungen
Unterlagen & Energieausweis
Ohne vollständige Unterlagen kein Notartermin — und ohne gültigen Energieausweis droht beim Inserat ein Bußgeld. Wir beschaffen beides.
- Grundbuchauszug und Flurkarte
- Wohnflächenberechnung und Grundrisse
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan
- Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Baulastenverzeichnis und Auszug aus dem Altlastenkataster
Nach dem Gebäudeenergiegesetz muss der Energieausweis bereits in der Anzeige die wesentlichen Kennwerte nennen und spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Wir kümmern uns rechtzeitig darum, damit Ihre Vermarktung nicht daran hängen bleibt.

